Flächen und Volumenermittlung
Flächen/Volumenermittlung-als Abrechnungsgrundlage
Die Flächenermittlungen erstrecken sich größtenteils auf Bestandsvermessungen von Bauvorhaben, die schlussgerechnet werden müssen. Der Bauleiter und / oder Auftraggeber (AG) der Maßnahme beauftragt die entsprechende Flächenermittlung, um detaillierte Längen und Flächen (gem. LV-Beschreibung) zu erhalten und abrechnen zu können.
Der wesentliche Vorteil liegt in der Verwendung der Bestandsdokumentation in Verbindung der Zeitersparnis des AG zur Erstellung bzw. Überprüfung der Aufmasse.

Volumenermittlungen, mittels Dreiecksvermaschung, hauptsächlich zur Mengenermittlung von Baugruben, Halden und Deponien, oder sonstigen Erdbewegungen.
Einmessung erfolgt in wenigstens zwei Horizonten:
1. Urhorizont (vor Baubeginn)
2. Zwischen- und/oder Endhorizont (während/nach Bautätigkeit)
Im Anschluss der Außenarbeiten kann die entsprechende Volumen- Massenermittlung erfolgen.



